Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/155 ändert die Düngemittelverordnung 2004: Sie definiert EU‑Düngeprodukte, verschärft Werberegeln und passt technische Grenzwerte sowie Beschreibungen von Düngemitteln an.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/13/2022XXVII
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/155 ändert die Düngemittelverordnung 2004: Sie definiert EU‑Düngeprodukte, verschärft Werberegeln und passt technische Grenzwerte sowie Beschreibungen von Düngemitteln an.Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „EU‑Düngeprodukte“ wird eingeführt, der Düngemittel bezeichnet, die den EU‑Vorschriften (Verordnung (EU) 2019/1009) entsprechen.
- Ein neuer Paragraph 4a regelt die Werbung für Düngemittel: Irreführende Angaben sind verboten, und alle Aussagen zu Inhaltsstoffen oder Wirkungen müssen nachweislich korrekt sein.
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