COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung 2022 – Masken‑, Nachweis‑ und Präventionsregeln
Verordnung vom 14.04.2022Zusammenfassung
Die 2. COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung regelt Masken‑ und Nachweispflichten, bestellt COVID‑19‑Beauftragte in Pflege‑ und Gesundheitseinrichtungen und definiert Vorgaben für große Veranstaltungen. Sie war vom 16. April bis zum 8. Juli 2022 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/14/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 2. COVID‑19‑Basismaßnahmenverordnung regelt Masken‑ und Nachweispflichten, bestellt COVID‑19‑Beauftragte in Pflege‑ und Gesundheitseinrichtungen und definiert Vorgaben für große Veranstaltungen. Sie war vom 16. April bis zum 8. Juli 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Einführung einer generellen Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und bei zahlreichen Betrieben, wobei als Maske mindestens eine FFP2‑Maske ohne Ausatemventil gefordert wird.
- Verpflichtung zum Vorlegen eines Nachweises (Impf‑, Genesungs‑, Test‑ oder Befundnachweis) für den Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen.
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