Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2022 für zahlreiche Dienstorte im Ausland spezifische Hundertsätze fest, die als Basis für Kaufkraftausgleichszulagen von Bundesbediensteten dienen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten4/14/2022XXVII
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für April 2022 für zahlreiche Dienstorte im Ausland spezifische Hundertsätze fest, die als Basis für Kaufkraftausgleichszulagen von Bundesbediensteten dienen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für April 2022 für jede im Ausland tätige Bundesbedienstete‑ und Vertragsbediensteten‑Stelle einen individuellen Hundertsatz fest.
- Die Hundertsätze basieren auf den jeweiligen Lebenshaltungskosten des Dienstortes und reichen von 1 % (z. B. Doha) bis über 50 % (z. B. Helsinki).
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