Einführung des 72. Nachtrags zum Arzneibuch – neue Standards aus dem Europäischen Arzneibuch
Verordnung vom 22.04.2022Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 72. Nachtrag zum Arzneibuch ein und bringt die neueste deutsche Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft, während ältere Monographien aus dem zweiten Nachtrag aufgehoben werden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/22/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den 72. Nachtrag zum Arzneibuch ein und bringt die neueste deutsche Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft, während ältere Monographien aus dem zweiten Nachtrag aufgehoben werden.Schwerpunkte
- Die deutsche Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe, Nachtrag 10.3) wird ab dem 22. April 2022 verbindlich für Österreich.
- Die bisher gültigen Monographien des zweiten Nachtrags (Nachtrag 10.2) und die entsprechenden österreichischen Einträge werden außer Kraft gesetzt, weil sie durch den neuen dritten Nachtrag ersetzt werden.
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