<!--[-->Einführung des 72. Nachtrags zum Arzneibuch – neue Standards aus dem Europäischen Arzneibuch<!--]-->
Einführung des 72. Nachtrags zum Arzneibuch – neue Standards aus dem Europäischen Arzneibuch
Verordnung vom 22.04.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 72. Nachtrag zum Arzneibuch ein und bringt die neueste deutsche Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft, während ältere Monographien aus dem zweiten Nachtrag aufgehoben werden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/22/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 72. Nachtrag zum Arzneibuch ein und bringt die neueste deutsche Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft, während ältere Monographien aus dem zweiten Nachtrag aufgehoben werden.

Schwerpunkte

  • Die deutsche Fassung des dritten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe, Nachtrag 10.3) wird ab dem 22. April 2022 verbindlich für Österreich.
  • Die bisher gültigen Monographien des zweiten Nachtrags (Nachtrag 10.2) und die entsprechenden österreichischen Einträge werden außer Kraft gesetzt, weil sie durch den neuen dritten Nachtrag ersetzt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.