Änderungen der Lenkprotokoll‑Verordnung (Erhöhung auf 40 km/h, digitale Aufzeichnung & neue Dokumentationspflichten)
Verordnung vom 26.04.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2022 ändert die Lenkprotokoll‑Verordnung: Sie definiert Lenkprotokolle genauer, erhöht die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h, führt neue Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten ein und erlaubt elektronische Aufzeichnungen unter bestimmten Bedingungen. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2022, Frist für Daten‑Downloads bis 30. Dezember 2024.Bundesministerium für Arbeit4/26/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 166/2022 ändert die Lenkprotokoll‑Verordnung: Sie definiert Lenkprotokolle genauer, erhöht die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h, führt neue Aufbewahrungs- und Sicherungspflichten ein und erlaubt elektronische Aufzeichnungen unter bestimmten Bedingungen. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2022, Frist für Daten‑Downloads bis 30. Dezember 2024.Schwerpunkte
- Lenkprotokolle müssen personen‑ und tagesbezogen geführt werden und den Vorgaben von § 5 Abs. 1 entsprechen.
- Der Ausdruck "30 km in der Stunde" wird durch "40 km/h" ersetzt.
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