Aktualisierung des Altlastenatlas – neue Standorte und Datenkorrekturen (1. Juni 2022)
Verordnung vom 27.04.2022Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um neue Kontaminierungsstandorte, korrigiert Grundstücksnummern und legt fest, dass die neuen Anhänge ab dem 1. Juni 2022 gelten.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/27/2022XXVII
Umwelt
Bodenreform
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt den Altlastenatlas um neue Kontaminierungsstandorte, korrigiert Grundstücksnummern und legt fest, dass die neuen Anhänge ab dem 1. Juni 2022 gelten.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (32) wird zu § 2 der Altlastenatlas‑VO hinzugefügt, wodurch die Anhänge 2, 3, 4 und 9 am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
- Die Anhänge 2, 3, 4 und 9 enthalten neue Einträge von Altlaststandorten in Villach, Schwechat, Linz und Wien.
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