<!--[-->Änderung der Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 (2022/169)<!--]-->
Änderung der Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016 (2022/169)
Verordnung vom 27.04.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/169 ändert die Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016: Sie erweitert die Gemeinde‑Liste im Sprengel Hallein und verschiebt mehrere Fristen von 2022 auf Anfang 2023. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung am 27. April 2022.
Bundesministerium für Justiz4/27/2022XXVII
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022/169 ändert die Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016: Sie erweitert die Gemeinde‑Liste im Sprengel Hallein und verschiebt mehrere Fristen von 2022 auf Anfang 2023. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung am 27. April 2022.

Schwerpunkte

  • Die Liste der Gemeinden im Sprengel Hallein wird um Abtenau, Adnet, Annaberg‑Lungötz, Bad Vigaun, Golling an der Salzach, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, Rußbach am Paß Gschütt, Sankt Koloman und Scheffau am Tennengebirge erweitert.
  • Das im Gesetz festgelegte Datum für den Beginn der Regelung wird von 1. Juli 2022 auf 1. März 2023 verschoben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.