Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/169 ändert die Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016: Sie erweitert die Gemeinde‑Liste im Sprengel Hallein und verschiebt mehrere Fristen von 2022 auf Anfang 2023. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung am 27. April 2022.Bundesministerium für Justiz4/27/2022XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/169 ändert die Bezirksgerichte‑Verordnung Salzburg 2016: Sie erweitert die Gemeinde‑Liste im Sprengel Hallein und verschiebt mehrere Fristen von 2022 auf Anfang 2023. Die Änderungen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung am 27. April 2022.Schwerpunkte
- Die Liste der Gemeinden im Sprengel Hallein wird um Abtenau, Adnet, Annaberg‑Lungötz, Bad Vigaun, Golling an der Salzach, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, Rußbach am Paß Gschütt, Sankt Koloman und Scheffau am Tennengebirge erweitert.
- Das im Gesetz festgelegte Datum für den Beginn der Regelung wird von 1. Juli 2022 auf 1. März 2023 verschoben.
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