Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/172 korrigiert das Datum in § 8 Abs. 1 von „30. April 2022“ auf „31. Mai 2022“ und fügt einen neuen Absatz 24 hinzu, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung regelt.Bundesministerium für Justiz4/29/2022XXVII
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022/172 korrigiert das Datum in § 8 Abs. 1 von „30. April 2022“ auf „31. Mai 2022“ und fügt einen neuen Absatz 24 hinzu, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung regelt.Schwerpunkte
- Das Datum in Absatz 1 von § 8 wird von „30. April 2022“ auf „31. Mai 2022“ geändert, um die Frist korrekt wiederzugeben.
- Ein neuer Absatz 24 wird zu § 8 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.
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