Ehrengeschenke‑Verordnung 2022 – Regelungen zum Umgang mit Geschenken im öffentlichen Dienst
Verordnung vom 05.05.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Ehrengeschenke sofort gemeldet und bei einem bestimmten Wert von der Personalabteilung veräußert werden müssen; Erlöse fließen zuerst in Notlagen von Bediensteten, sonst in karitative Zwecke.Bundesministerium für Arbeit5/5/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Ehrengeschenke sofort gemeldet und bei einem bestimmten Wert von der Personalabteilung veräußert werden müssen; Erlöse fließen zuerst in Notlagen von Bediensteten, sonst in karitative Zwecke.Schwerpunkte
- Jede Annahme von Ehrengeschenken muss sofort schriftlich an die Personalabteilung gemeldet werden.
- Geschenke, deren Wert die zu erwartenden Verwaltungskosten übersteigt, werden von der Personalabteilung veräußert; bei geringwertigen Geschenken entscheidet die Abteilung im Einzelfall.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.