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Einführung des elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID) in Österreich
Verordnung vom 06.05.2022

Zusammenfassung

Die E‑ID‑Verordnung regelt die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises für österreichische Staatsbürger und Ausländer, legt dessen Gültigkeit an ein qualifiziertes Zertifikat und definiert, wie Unternehmen und Vereine das System nutzen können.
Bundesministerium für Inneres5/6/2022XXVII
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Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die E‑ID‑Verordnung regelt die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises für österreichische Staatsbürger und Ausländer, legt dessen Gültigkeit an ein qualifiziertes Zertifikat und definiert, wie Unternehmen und Vereine das System nutzen können.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung führt die Registrierung eines elektronischen Identitätsnachweises (E‑ID) für österreichische Staatsbürger und für ausländische Personen ein.
  • Die Gültigkeit des E‑ID ist an die Laufzeit des zugehörigen qualifizierten Zertifikats gekoppelt; Verlängerungen können über den Vertrauensdiensteanbieter bzw. die Registrierungsbehörde beantragt werden.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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