Temporäre Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu Slowenien und Ungarn (2022)
Verordnung vom 11.05.2022Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Inneres hat vom 12. Mai bis zum 11. November 2022 temporäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn angeordnet, die das Überqueren der Grenze nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlauben.Bundesministerium für Inneres5/11/2022XXVII
Grenze
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Inneres hat vom 12. Mai bis zum 11. November 2022 temporäre Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn angeordnet, die das Überqueren der Grenze nur an offiziellen Grenzübergangsstellen erlauben.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes, das die rechtliche Grundlage für temporäre Grenzkontrollen bildet.
- Von 12. Mai 2022 bis 11. November 2022 dürfen Fahrzeuge die Binnengrenzen zu Slowenien und Ungarn nur an offiziellen Grenzübergangsstellen passieren.
Dokumente (PDFs)
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