<!--[-->Erklärung eines Teils der Fliegerhorst Vogler‑Kaserne zur Betreuungsstelle<!--]-->
Erklärung eines Teils der Fliegerhorst Vogler‑Kaserne zur Betreuungsstelle
Verordnung vom 17.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Mai 2022 erklärt einen Teil der Fliegerhorst Vogler‑Kaserne in Hörsching zur Betreuungsstelle. Sie basiert auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 und gilt für zwei Jahre, von 18. Mai 2022 bis 18. Mai 2024.
Bundesministerium für Inneres5/17/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 17. Mai 2022 erklärt einen Teil der Fliegerhorst Vogler‑Kaserne in Hörsching zur Betreuungsstelle. Sie basiert auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 und gilt für zwei Jahre, von 18. Mai 2022 bis 18. Mai 2024.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 als rechtliche Grundlage.
  • Der Teil des Fliegerhorsts Vogler‑Kaserne wird gemäß § 1 Z 4 GVG‑B 2005 als Betreuungsstelle eingestuft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Karner Gerhard, Mag. © BKA/Andy Wenzel

Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.