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COVID‑19‑Compliance‑Verordnung – Erhebungspflicht für Bezirksbehörden
Verordnung vom 17.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Bezirksverwaltungsbehörden, Daten über Empfänger bestimmter COVID‑19‑Leistungen zu erheben, wenn diese wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem COVID‑19‑Maßnahmengesetz mit Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafe belegt wurden. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. November 2021.
Bundesministerium für Finanzen5/17/2022XXVII
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung verpflichtet Bezirksverwaltungsbehörden, Daten über Empfänger bestimmter COVID‑19‑Leistungen zu erheben, wenn diese wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem COVID‑19‑Maßnahmengesetz mit Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafe belegt wurden. Sie gilt rückwirkend ab dem 1. November 2021.

Schwerpunkte

  • Bezirksverwaltungsbehörden müssen Daten erheben, wenn eine rechtskräftige Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafe wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem COVID‑19‑Maßnahmengesetz verhängt wurde.
  • Die Erhebungspflicht gilt für diverse COVID‑19‑Leistungen, darunter Ausfallbonus, Härtefallfonds, Überbrückungsfonds für Künstler*innen und Unterstützungsfonds für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe.
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