Zusammenfassung
Die zwölfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung verschärft die Sorgfaltspflicht für den Umgang mit Zugangsdaten: Diese dürfen nur an natürliche Personen weitergegeben und müssen sorgfältig geschützt werden; bei missbräuchlicher Nutzung haftet der Inhaber.Bundesministerium für Finanzen5/17/2022XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die zwölfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung verschärft die Sorgfaltspflicht für den Umgang mit Zugangsdaten: Diese dürfen nur an natürliche Personen weitergegeben und müssen sorgfältig geschützt werden; bei missbräuchlicher Nutzung haftet der Inhaber.Schwerpunkte
- Teilnehmer und ihre Vertreter müssen erhaltene Zugangsdaten sorgfältig verwahren, um unbefugte Zugriffe zu verhindern.
- Die Weitergabe von Zugangsdaten ist nur im Rahmen der zugewiesenen Funktionsrechte zulässig und darf ausschließlich an natürliche Personen erfolgen.
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