Änderung der Berufszugangs‑Verordnung Güterkraftverkehr (Finanzielle Schwellen & Prüfungsregelungen)
Verordnung vom 18.05.2022Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Mai 2022 ändert die Berufszugangs‑Verordnung Güterkraftverkehr: Sie senkt finanzielle Schwellen für Konzessionen, verkürzt Fristen von einem halben Jahr auf drei Monate und führt vorübergehende Prüfungsregelungen bis zum 30. Juni 2023 ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie5/18/2022XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. Mai 2022 ändert die Berufszugangs‑Verordnung Güterkraftverkehr: Sie senkt finanzielle Schwellen für Konzessionen, verkürzt Fristen von einem halben Jahr auf drei Monate und führt vorübergehende Prüfungsregelungen bis zum 30. Juni 2023 ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue finanzielle Schwellen für die Vergabe von Konzessionen fest: Für Inhaber nach § 1 Abs. 1 Z 1 müssen mindestens 9 000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug vorhanden sein, für jedes weitere Fahrzeug über 3 500 kg mindestens 5 000 €, und für Fahrzeuge zwischen 2 500 kg und 3 500 kg mindestens 900 €. Für Inhaber nach § 1 Abs. 1 Z 3 gelten niedrigere Schwellen von 1 800 € bzw. 900 €.
- In § 12 wird die Formulierung von „einem halben Jahr“ durch „drei Monaten“ ersetzt, wodurch Fristen um ein halbes Jahr verkürzt werden.
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