<!--[-->Umstellung der Urkundenhinterlegung auf digitale Verarbeitung (UHU‑VO 2022)<!--]-->
Umstellung der Urkundenhinterlegung auf digitale Verarbeitung (UHU‑VO 2022)
Verordnung vom 19.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 legt fest, dass Grundbuchsgerichte ihre Urkunden‑Hinterlegungs‑Verzeichnisse und die Sammlung bei Gericht hintergelegter Urkunden künftig automatisiert führen müssen. Ab dem 1. Juni 2022 gelten neue digitale Vorgaben für Tagebücher, Karteikarten und Aktenzeichen.
Bundesministerium für Justiz5/19/2022XXVII
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 legt fest, dass Grundbuchsgerichte ihre Urkunden‑Hinterlegungs‑Verzeichnisse und die Sammlung bei Gericht hintergelegter Urkunden künftig automatisiert führen müssen. Ab dem 1. Juni 2022 gelten neue digitale Vorgaben für Tagebücher, Karteikarten und Aktenzeichen.

Schwerpunkte

  • Alle Grundbuchsgerichte müssen ihre Urkunden‑Hinterlegungs‑Verzeichnisse und die Sammlung bei Gericht hintergelegter Urkunden künftig automatisiert führen.
  • Ab dem Inkrafttreten sind besondere Tagebücher automatisiert zu führen und neue Karteikarten nur noch automatisiert zu eröffnen.
Dokumente (PDFs)
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