Umstellung der Urkundenhinterlegung auf digitale Verarbeitung (UHU‑VO 2022)
Verordnung vom 19.05.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 legt fest, dass Grundbuchsgerichte ihre Urkunden‑Hinterlegungs‑Verzeichnisse und die Sammlung bei Gericht hintergelegter Urkunden künftig automatisiert führen müssen. Ab dem 1. Juni 2022 gelten neue digitale Vorgaben für Tagebücher, Karteikarten und Aktenzeichen.Bundesministerium für Justiz5/19/2022XXVII
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Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 legt fest, dass Grundbuchsgerichte ihre Urkunden‑Hinterlegungs‑Verzeichnisse und die Sammlung bei Gericht hintergelegter Urkunden künftig automatisiert führen müssen. Ab dem 1. Juni 2022 gelten neue digitale Vorgaben für Tagebücher, Karteikarten und Aktenzeichen.Schwerpunkte
- Alle Grundbuchsgerichte müssen ihre Urkunden‑Hinterlegungs‑Verzeichnisse und die Sammlung bei Gericht hintergelegter Urkunden künftig automatisiert führen.
- Ab dem Inkrafttreten sind besondere Tagebücher automatisiert zu führen und neue Karteikarten nur noch automatisiert zu eröffnen.
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