Liste der teilnehmenden Staaten für den Steuer‑Informationsaustausch (GMSG) Verordnung vom 5/23/2022
Bundesministerium für Finanzen5/23/2022XXVII
Finanzen
Steuerrecht
Internationale Zusammenarbeit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 23. Mai 2022 aktualisiert die Liste der Staaten, die für den automatischen Steuerinformationsaustausch nach § 91 Z 2 GMSG zugelassen sind. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ersetzt die vorherige Regelung von 2021. Der Austausch mit Russland ist seit dem 23. März 2022 ausgesetzt.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Staaten bis zum 31. Jänner 2022 dem OECD‑MCAA beigetreten sind und damit als teilnehmende Staaten gelten.
- Die aufgelisteten Staaten erfüllen die Voraussetzungen des § 7 OECD‑MCAA, sodass deren Steuerinformationen automatisch mit Österreich ausgetauscht werden können.
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