<!--[-->Liste der teilnehmenden Staaten für den Steuer‑Informationsaustausch (GMSG)<!--]-->
Liste der teilnehmenden Staaten für den Steuer‑Informationsaustausch (GMSG) Verordnung vom 5/23/2022
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Finanzen5/23/2022XXVII
Finanzen
Steuerrecht
Internationale Zusammenarbeit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 23. Mai 2022 aktualisiert die Liste der Staaten, die für den automatischen Steuerinformationsaustausch nach § 91 Z 2 GMSG zugelassen sind. Sie tritt am 1. Mai 2022 in Kraft und ersetzt die vorherige Regelung von 2021. Der Austausch mit Russland ist seit dem 23. März 2022 ausgesetzt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, welche Staaten bis zum 31. Jänner 2022 dem OECD‑MCAA beigetreten sind und damit als teilnehmende Staaten gelten.
  • Die aufgelisteten Staaten erfüllen die Voraussetzungen des § 7 OECD‑MCAA, sodass deren Steuerinformationen automatisch mit Österreich ausgetauscht werden können.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Brunner Magnus, Dr., LL.M.

Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

ÖVP

EU-Kommissar

Bundeswahlvorschlag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.