Änderung der Melde‑ und Isolationsvorschriften für SARS‑CoV‑2 und Affenpocken Verordnung vom 5/24/2022
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/24/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 197/2022 aktualisiert die Meldung und Isolation von Infektionskrankheiten, indem sie den Begriff „2019‑nCoV“ durch „SARS‑CoV‑2 und Affenpocken“ ersetzt und neue Regelungen in den bestehenden Verordnungen einführt.Schwerpunkte
- Der Begriff „2019‑nCoV“ wird in allen betroffenen Vorschriften durch „SARS‑CoV‑2 und Affenpocken“ ersetzt, um die aktuelle Pandemie‑ und Pockenlage zu berücksichtigen.
- Ein neuer § 2 wird in die Verordnung über anzeigepflichtige Krankheiten aufgenommen, um weitere Meldungen zu ermöglichen (genaue Formulierung im Gesetzestext).
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