Änderung der Verordnung zur vorübergehenden Nichtanwendung des COVID‑19‑Impfpflichtgesetzes
Verordnung vom 25.05.2022Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Mai 2022 ändert die Regelungen zur vorübergehenden Nichtanwendung der COVID‑19‑Impfpflicht, ergänzt Paragraphen und legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Juni 2022 gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/25/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Mai 2022 ändert die Regelungen zur vorübergehenden Nichtanwendung der COVID‑19‑Impfpflicht, ergänzt Paragraphen und legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Juni 2022 gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 1 um die neuen Absätze 3, 3a und 3b, ändert Formulierungen in § 2 und § 3 und fügt einen zusätzlichen Absatz (2) zu § 3 hinzu.
- Der neue Absatz (2) legt fest, dass die geänderten Paragraphen ab dem 1. Juni 2022 wirksam werden.
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