Zusammenfassung
Die Verordnung streicht mehrere Länder aus der Einreisekarte, fügt einen neuen Absatz in § 12 ein und ändert das Inkrafttretungsdatum einzelner Bestimmungen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/19/2022XXVII
Grenze
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung streicht mehrere Länder aus der Einreisekarte, fügt einen neuen Absatz in § 12 ein und ändert das Inkrafttretungsdatum einzelner Bestimmungen.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (Absatz 14) wird nach Absatz 13 eingefügt und erhält die Bezeichnung „(15)“.
- Absatz 15 und die überarbeitete Anlage 1 treten am 24. Jänner 2022 in Kraft.
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