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12. Novelle zur COVID‑19‑Einreiseverordnung 2021
Verordnung vom 19.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung streicht mehrere Länder aus der Einreisekarte, fügt einen neuen Absatz in § 12 ein und ändert das Inkrafttretungsdatum einzelner Bestimmungen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/19/2022XXVII
Grenze
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung streicht mehrere Länder aus der Einreisekarte, fügt einen neuen Absatz in § 12 ein und ändert das Inkrafttretungsdatum einzelner Bestimmungen.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (Absatz 14) wird nach Absatz 13 eingefügt und erhält die Bezeichnung „(15)“.
  • Absatz 15 und die überarbeitete Anlage 1 treten am 24. Jänner 2022 in Kraft.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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