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Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken
Verordnung vom 31.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert die Entgelte nach einem Kollektivvertrag und fügt einen 10‑%igen Zuschlag hinzu. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. April 2022.
Bundesministerium für Arbeit5/31/2022XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest, definiert die Entgelte nach einem Kollektivvertrag und fügt einen 10‑%igen Zuschlag hinzu. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. April 2022.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und deckt die Tätigkeiten Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken ab, sofern sie nicht Teil der Produktion sind.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag der Buchbinder, Kartonagewaren‑ und Etuierzeuger mit einem Stundenlohn von 9,11 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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