Verordnung über befristete Freistellungen im öffentlichen Dienst (Juni 2022)
Verordnung vom 31.05.2022Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Freistellung nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz oder § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz beantragen können.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport5/31/2022XXVII
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst vom 1. Juni 2022 bis zum 30. Juni 2022 eine Freistellung nach § 12k Abs. 1 Gehaltsgesetz oder § 29p Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz beantragen können.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen befristeten Zeitraum für Freistellungen im öffentlichen Dienst fest.
- Freistellungen können nach § 12k Abs. 1 des Gehaltsgesetzes beantragt werden.
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