<!--[-->Verordnung zur Anwendung nicht zugelassener Tierimpfstoffe (2022)<!--]-->
Verordnung zur Anwendung nicht zugelassener Tierimpfstoffe (2022)
Verordnung vom 31.05.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 erlaubt die Anwendung von nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen gegen meldepflichtige Tierseuchen und für die Tuberkulosediagnostik, regelt Einfuhr, Meldung und den Einsatz im amtlichen Auftrag. Sie gilt vom 31. Mai 2022 bis zum 31. Mai 2023.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/31/2022XXVII
Gesundheit
Tierschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 erlaubt die Anwendung von nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen gegen meldepflichtige Tierseuchen und für die Tuberkulosediagnostik, regelt Einfuhr, Meldung und den Einsatz im amtlichen Auftrag. Sie gilt vom 31. Mai 2022 bis zum 31. Mai 2023.

Schwerpunkte

  • Erlaubt die Anwendung von in Österreich nicht zugelassenen Tierimpfstoffen, wenn sie zur Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen eingesetzt werden.
  • Erlaubt diagnostische Impfungen gegen Tuberkulose, sofern die Impfstoffe in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen sind und für die betroffenen Tierarten gelten.
Dokumente (PDFs)
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