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Änderung der Verordnung zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer
Verordnung vom 19.01.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer wird geändert. Das Datum für die Datenerhebung wird von 31. Jänner auf 28. Februar verschoben und ein neuer Absatz regelt das Inkrafttreten ab dem Tag nach Kundmachung.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/19/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Erhebung von Kontaktdaten durch Beförderungsunternehmer wird geändert. Das Datum für die Datenerhebung wird von 31. Jänner auf 28. Februar verschoben und ein neuer Absatz regelt das Inkrafttreten ab dem Tag nach Kundmachung.

Schwerpunkte

  • Das Datum, bis zu dem Beförderungsunternehmer Kontaktdaten erheben müssen, wird von 31. Jänner auf 28. Februar verschoben.
  • Ein neuer Absatz (Absatz 4) wird in § 2 eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Regelung ab dem Tag nach Kundmachung festlegt.
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