Änderung der Blutspenderverordnung – neue Ausschlusskriterien wegen HBV, HCV und HIV
Verordnung vom 10.06.2022Zusammenfassung
Die Verordnung 217/2022 verschärft die Blutspenderverordnung: Personen mit Kontakt zu HBV, HCV oder HIV Infizierten sowie Personen mit hohem sexuellen Risiko werden für ein Jahr vom Spenden ausgeschlossen; bei negativem NAT‑Test kann die Frist auf drei Monate verkürzt werden. Die Änderungen gelten ab dem 31. August 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/10/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 217/2022 verschärft die Blutspenderverordnung: Personen mit Kontakt zu HBV, HCV oder HIV Infizierten sowie Personen mit hohem sexuellen Risiko werden für ein Jahr vom Spenden ausgeschlossen; bei negativem NAT‑Test kann die Frist auf drei Monate verkürzt werden. Die Änderungen gelten ab dem 31. August 2022.Schwerpunkte
- Personen, die infektionsgefährdenden Kontakt zu einer mit HBV, HCV oder HIV infizierten Person hatten, dürfen für zwölf Monate nicht spenden.
- Personen mit hohem Risiko für sexuell übertragbare Infektionen (mehr als drei Sexualpartner innerhalb von drei Monaten) und deren Partner werden für zwölf Monate vom Spenden ausgeschlossen; bei negativem NAT‑Test kann die Frist auf drei Monate verkürzt werden.
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