<!--[-->Änderung der Blutspenderverordnung – neue Ausschlusskriterien wegen HBV, HCV und HIV<!--]-->
Änderung der Blutspenderverordnung – neue Ausschlusskriterien wegen HBV, HCV und HIV
Verordnung vom 10.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 217/2022 verschärft die Blutspenderverordnung: Personen mit Kontakt zu HBV, HCV oder HIV Infizierten sowie Personen mit hohem sexuellen Risiko werden für ein Jahr vom Spenden ausgeschlossen; bei negativem NAT‑Test kann die Frist auf drei Monate verkürzt werden. Die Änderungen gelten ab dem 31. August 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/10/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 217/2022 verschärft die Blutspenderverordnung: Personen mit Kontakt zu HBV, HCV oder HIV Infizierten sowie Personen mit hohem sexuellen Risiko werden für ein Jahr vom Spenden ausgeschlossen; bei negativem NAT‑Test kann die Frist auf drei Monate verkürzt werden. Die Änderungen gelten ab dem 31. August 2022.

Schwerpunkte

  • Personen, die infektionsgefährdenden Kontakt zu einer mit HBV, HCV oder HIV infizierten Person hatten, dürfen für zwölf Monate nicht spenden.
  • Personen mit hohem Risiko für sexuell übertragbare Infektionen (mehr als drei Sexualpartner innerhalb von drei Monaten) und deren Partner werden für zwölf Monate vom Spenden ausgeschlossen; bei negativem NAT‑Test kann die Frist auf drei Monate verkürzt werden.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.