Verkehrsversuchsverordnung Dosiersystem Reutte Süd – abweichende Lichtsignale
Verordnung vom 14.06.2022Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt für ein wissenschaftliches Experiment auf der B179 bei Kilometer 36,50, eine abweichende Lichtsignalgestaltung: das gelbe Licht leuchtet 1 Sekunde zusammen mit Rot und das Grünlicht endet ohne vorherige Blinkphase. Gültig vom 15. Juni 2022 bis zum 14. Juni 2027.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/14/2022XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt für ein wissenschaftliches Experiment auf der B179 bei Kilometer 36,50, eine abweichende Lichtsignalgestaltung: das gelbe Licht leuchtet 1 Sekunde zusammen mit Rot und das Grünlicht endet ohne vorherige Blinkphase. Gültig vom 15. Juni 2022 bis zum 14. Juni 2027.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 34 Abs. 5 StVO als Rechtsgrundlage, um temporäre Abweichungen für ein Forschungsprojekt zu ermöglichen.
- Die erlaubte Abweichung bezieht sich auf die Vorgaben des § 38 Abs. 2b und § 6 StVO, die normalerweise die Dauer und das Verhalten der Lichtsignale regeln.
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