<!--[-->Änderung des Stichtdatums für COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich<!--]-->
Änderung des Stichtdatums für COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich
Verordnung vom 14.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 14. Juni 2022 ändert das Datum in § 4 Abs. 1 der COVID‑19‑Testverordnung von 30. Juni 2022 auf 31. Dezember 2022, sodass die Regelungen bis Ende 2022 gelten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/14/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 14. Juni 2022 ändert das Datum in § 4 Abs. 1 der COVID‑19‑Testverordnung von 30. Juni 2022 auf 31. Dezember 2022, sodass die Regelungen bis Ende 2022 gelten.

Schwerpunkte

  • Das Datum für die Gültigkeit der COVID‑19‑Testregelungen wird vom 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
  • Die Änderung stützt sich auf § 742 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
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