Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. Juni 2022 ändert das Datum in § 4 Abs. 1 der COVID‑19‑Testverordnung von 30. Juni 2022 auf 31. Dezember 2022, sodass die Regelungen bis Ende 2022 gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/14/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 14. Juni 2022 ändert das Datum in § 4 Abs. 1 der COVID‑19‑Testverordnung von 30. Juni 2022 auf 31. Dezember 2022, sodass die Regelungen bis Ende 2022 gelten.Schwerpunkte
- Das Datum für die Gültigkeit der COVID‑19‑Testregelungen wird vom 30. Juni 2022 auf den 31. Dezember 2022 verschoben.
- Die Änderung stützt sich auf § 742 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
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