Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert bis zum 31. Dezember 2022 die Regelungen, die öffentlichen Apotheken erlauben, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung anzubieten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/14/2022XXVII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert bis zum 31. Dezember 2022 die Regelungen, die öffentlichen Apotheken erlauben, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung anzubieten.Schwerpunkte
- Die Verordnung verschiebt das geplante Außerkrafttreten mehrerer Paragraphen, die die Testabgabe regeln, bis zum 31. Dezember 2022.
- Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, dass Bürger*innen in öffentlichen Apotheken SARS‑CoV‑2‑Antigentests für den Eigengebrauch kaufen können.
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