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Verlängerung der Testabgabe‑Regelungen für öffentliche Apotheken (2022)
Verordnung vom 14.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert bis zum 31. Dezember 2022 die Regelungen, die öffentlichen Apotheken erlauben, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung anzubieten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/14/2022XXVII
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert bis zum 31. Dezember 2022 die Regelungen, die öffentlichen Apotheken erlauben, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung anzubieten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verschiebt das geplante Außerkrafttreten mehrerer Paragraphen, die die Testabgabe regeln, bis zum 31. Dezember 2022.
  • Damit bleibt die Möglichkeit bestehen, dass Bürger*innen in öffentlichen Apotheken SARS‑CoV‑2‑Antigentests für den Eigengebrauch kaufen können.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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