<!--[-->Änderung der Honorar‑Verordnung für den elektronischen Impfpass<!--]-->
Änderung der Honorar‑Verordnung für den elektronischen Impfpass
Verordnung vom 14.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Honorarregelung für den Ausdruck des elektronischen Impfpasses: Wortlaut‑Anpassungen in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 sowie ein neuer Absatz 4 in § 3, mit Wirkung ab 01‑10‑2021 bzw. 01‑07‑2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/14/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Honorarregelung für den Ausdruck des elektronischen Impfpasses: Wortlaut‑Anpassungen in § 2 Abs. 2 und Abs. 3 sowie ein neuer Absatz 4 in § 3, mit Wirkung ab 01‑10‑2021 bzw. 01‑07‑2022.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung im § 2 Abs. 2 wird von „Im dritten des Jahres 2021“ zu „Im dritten Quartal des Jahres 2021“ geändert.
  • Im § 2 Abs. 3 wird die Zeitangabe von „im ersten und zweiten Quartal“ zu „im ersten bis vierten Quartal“ erweitert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.