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Klimabonus‑Abwicklungsverordnung 2022 Verordnung vom 6/17/2022
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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/17/2022XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Auszahlung des regionalen Klimabonus an natürliche Personen, legt Zuständigkeiten fest und definiert Verfahren für Datenübermittlung, Anpassungen und Rückforderungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass die BMK für die Gewährung des Klimabonus verantwortlich ist und dabei die Schlichtungsstelle sowie private Dienstleister einsetzen kann.
  • Zuständige Stellen übermitteln die erforderlichen Daten elektronisch an die BMK.
Dokumente (PDFs)
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