Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/17/2022XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Auszahlung des regionalen Klimabonus an natürliche Personen, legt Zuständigkeiten fest und definiert Verfahren für Datenübermittlung, Anpassungen und Rückforderungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass die BMK für die Gewährung des Klimabonus verantwortlich ist und dabei die Schlichtungsstelle sowie private Dienstleister einsetzen kann.
- Zuständige Stellen übermitteln die erforderlichen Daten elektronisch an die BMK.
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