Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Juni 2022 ändert die EAG‑Investitionszuschüsseverordnung‑Strom: Sie erhöht das Förderbudget für eine Kategorie von 20 Mio. € auf 60 Mio. €, reduziert zwei andere Kategorien auf je 5 Mio. € und fügt neue Absätze in § 18 hinzu. Die Regelungen gelten ab dem 21. Juni 2022.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/20/2022XXVII
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 20. Juni 2022 ändert die EAG‑Investitionszuschüsseverordnung‑Strom: Sie erhöht das Förderbudget für eine Kategorie von 20 Mio. € auf 60 Mio. €, reduziert zwei andere Kategorien auf je 5 Mio. € und fügt neue Absätze in § 18 hinzu. Die Regelungen gelten ab dem 21. Juni 2022.Schwerpunkte
- Die Fördermittel für die dritte Tabellenzeile (Kategorie A) werden von 20 Mio. € auf 60 Mio. € erhöht, während die vierte und fünfte Zeile jeweils auf 5 Mio. € reduziert werden.
- Ein neuer Absatz (2) wird in § 18 eingefügt und ein weiterer Absatz (3) ergänzt, der den Inkrafttretens‑Tag der geänderten Fördermittelregelung festlegt.
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