Pauschalvergütung für Anwält*innen in langwierigen Verfahren (Jahre 2017‑2018)
Verordnung vom 20.06.2022Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalvergütungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren: 421 812,46 Euro für 2017 und 2 877 384,48 Euro für 2018.Bundesministerium für Justiz6/20/2022XXVII
Finanzwesen
Gerichtswesen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt Pauschalvergütungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren: 421 812,46 Euro für 2017 und 2 877 384,48 Euro für 2018.Schwerpunkte
- Die Pauschalvergütung gilt für Leistungen, die in überdurchschnittlich langen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbracht wurden.
- Nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden, können die Pauschalvergütung erhalten.
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