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Pauschalvergütung für Anwält*innen in langwierigen Verfahren (Jahre 2017‑2018)
Verordnung vom 20.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Pauschalvergütungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren: 421 812,46 Euro für 2017 und 2 877 384,48 Euro für 2018.
Bundesministerium für Justiz6/20/2022XXVII
Finanzwesen
Gerichtswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt Pauschalvergütungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fest, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren: 421 812,46 Euro für 2017 und 2 877 384,48 Euro für 2018.

Schwerpunkte

  • Die Pauschalvergütung gilt für Leistungen, die in überdurchschnittlich langen Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO erbracht wurden.
  • Nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden, können die Pauschalvergütung erhalten.
Dokumente (PDFs)
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9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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