Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 modernisiert die Austro‑Control‑Gebührenverordnung: Gebühren müssen künftig elektronisch überwiesen werden und können per Kredit‑/Debitkarte bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Gebührensätze, während für bereits laufende Verfahren die alten Sätze weiter gelten.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/21/2022XXVII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 2022 modernisiert die Austro‑Control‑Gebührenverordnung: Gebühren müssen künftig elektronisch überwiesen werden und können per Kredit‑/Debitkarte bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Gebührensätze, während für bereits laufende Verfahren die alten Sätze weiter gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, dass alle Gebühren bei der Austro‑Control‑GmbH künftig per elektronischer Überweisung zu zahlen sind; Zahlungen über Online‑Portale können zusätzlich mit Kredit‑ oder Debitkarte erfolgen.
- Der neue Absatz § 6 Abs. 18 bestimmt, dass die geänderten Gebühren ab dem 1. Juli 2022 gelten; für bereits laufende Verfahren bleiben die alten Gebührensätze bis zum Abschluss gültig.
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