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Digitalisierung und Anpassung der Austro‑Control‑Gebühren (2022)
Verordnung vom 21.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 modernisiert die Austro‑Control‑Gebührenverordnung: Gebühren müssen künftig elektronisch überwiesen werden und können per Kredit‑/Debitkarte bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Gebührensätze, während für bereits laufende Verfahren die alten Sätze weiter gelten.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/21/2022XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 2022 modernisiert die Austro‑Control‑Gebührenverordnung: Gebühren müssen künftig elektronisch überwiesen werden und können per Kredit‑/Debitkarte bezahlt werden. Ab dem 1. Juli 2022 gelten neue Gebührensätze, während für bereits laufende Verfahren die alten Sätze weiter gelten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass alle Gebühren bei der Austro‑Control‑GmbH künftig per elektronischer Überweisung zu zahlen sind; Zahlungen über Online‑Portale können zusätzlich mit Kredit‑ oder Debitkarte erfolgen.
  • Der neue Absatz § 6 Abs. 18 bestimmt, dass die geänderten Gebühren ab dem 1. Juli 2022 gelten; für bereits laufende Verfahren bleiben die alten Gebührensätze bis zum Abschluss gültig.
Dokumente (PDFs)
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