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Ergänzungsregisterverordnung 2022 – Regelungen zur digitalen Personenidentität
Verordnung vom 23.06.2022

Zusammenfassung

Die Ergänzungsregisterverordnung 2022 legt fest, wann und welche Daten in ein Register für natürliche Personen und ein weiteres Register für sonstige Betroffene eingetragen werden dürfen, um eine eindeutige digitale Identifikation zu ermöglichen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort6/23/2022XXVII
Datenschutz
Digitalisierung
Identitätsnachweis
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Ergänzungsregisterverordnung 2022 legt fest, wann und welche Daten in ein Register für natürliche Personen und ein weiteres Register für sonstige Betroffene eingetragen werden dürfen, um eine eindeutige digitale Identifikation zu ermöglichen.

Schwerpunkte

  • Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen ist nur zulässig, wenn die Person weder im Zentralen Melderegister noch bereits im Ergänzungsregister steht.
  • Erfasst werden Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Daten zu amtlichen Lichtbildausweisen.
Dokumente (PDFs)
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