Verlängerung der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit (GSVG § 104a)
Verordnung vom 28.06.2022Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Ende der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach § 104a GSVG bis zum 30. Juni 2027 und tritt am 29. Juni 2022 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/28/2022XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Ende der Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach § 104a GSVG bis zum 30. Juni 2027 und tritt am 29. Juni 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung verschiebt das Außerkrafttreten des ersten Satzes von § 104a Abs. 1 GSVG bis zum 30. Juni 2027.
- Die Verordnung beruft sich auf § 370 Abs. 4 GSVG als Rechtsgrundlage für die Regelung.
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