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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung
Verordnung vom 28.06.2022

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich. Der Tarif legt einheitliche Arbeitszeiten, einen Stundenlohn von 9,30 € (bzw. 11,72 € für die Holzindustrie) und einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 20 % fest. Er gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich. Der Tarif legt einheitliche Arbeitszeiten, einen Stundenlohn von 9,30 € (bzw. 11,72 € für die Holzindustrie) und einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 20 % fest. Er gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Heimarbeitstarif für die Bürsten‑ und Pinselfertigung zu erlassen.
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln einsetzen.
Dokumente (PDFs)
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