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Heimarbeitstarif für Bürsten‑ und Pinselfertigung Verordnung vom 6/28/2022
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Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erlässt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Bürsten und Pinseln in Österreich. Der Tarif legt einheitliche Arbeitszeiten, einen Stundenlohn von 9,30 € (bzw. 11,72 € für die Holzindustrie) und einen zusätzlichen Zuschlag von bis zu 20 % fest. Er gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft einen Heimarbeitstarif für die Bürsten‑ und Pinselfertigung zu erlassen.
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter für die Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln einsetzen.
Dokumente (PDFs)
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Kocher Martin, Mag. Dr.




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