Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 9,48 € pro Stunde für qualifizierte und 8,11 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag, Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge von je 8 %, gültig ab 1. Mai 2022.Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: 9,48 € pro Stunde für qualifizierte und 8,11 € für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten, plus 10 % Zuschlag, Urlaubs‑ und Weihnachtszuschläge von je 8 %, gültig ab 1. Mai 2022.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und deckt alle kunstgewerblichen Tätigkeiten ab, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
- Für qualifizierte Tätigkeiten wird ein Stundenlohn von 9,48 € und für nicht‑qualifizierte Tätigkeiten ein Stundenlohn von 8,11 € festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.