Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Fertigung von Kunststoffwaren fest: Stundenlohn 9,63 €, 10 % Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszuschuss je 8 %, gültig ab 1. Mai 2022.Bundesministerium für Arbeit6/28/2022XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Fertigung von Kunststoffwaren fest: Stundenlohn 9,63 €, 10 % Zuschlag, Urlaub- und Weihnachtszuschuss je 8 %, gültig ab 1. Mai 2022.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die Herstellung und Bearbeitung von Waren aus Kunststoffen im gesamten Bundesgebiet, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Der Stundenlohn für heimarbeitende Personen wird mit 9,63 € pro Stunde festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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