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Verfahren zur elektronischen Datenübermittlung beim regionalen Klimabonus
Verordnung vom 28.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Daten für den regionalen Klimabonus elektronisch übermittelt werden müssen, legt ein einheitliches Format und Fristen fest und verlangt Sicherheitsmaßnahmen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/28/2022XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie Daten für den regionalen Klimabonus elektronisch übermittelt werden müssen, legt ein einheitliches Format und Fristen fest und verlangt Sicherheitsmaßnahmen.

Schwerpunkte

  • Die Übermittlung der Daten muss über eine elektronische Schnittstelle erfolgen, die von den zuständigen Stellen bereitgestellt wird.
  • Ein einheitliches, maschinenlesbares Dateiformat und festgelegte Datenfelder werden zwischen der Bundesministerin und den übermittelnden Stellen abgestimmt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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