Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2022 führt die aktuelle Fassung des Europäischen Arzneibuchs (Nachtrag 10.4) in Österreich ein und ersetzt damit die bisherigen Monographien des dritten Nachtrags.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/29/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2022 führt die aktuelle Fassung des Europäischen Arzneibuchs (Nachtrag 10.4) in Österreich ein und ersetzt damit die bisherigen Monographien des dritten Nachtrags.Schwerpunkte
- Einführung der deutschsprachigen Fassung des vierten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Auflage 2020, Nachtrag 10.4) als verbindliche Rechtsnorm.
- Aufhebung der bisherigen Monographien und Texte des dritten Nachtrags (10.3) sowie der entsprechenden Einträge im österreichischen Arzneibuch, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden.
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