Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2022 ändert die COVID‑19‑Screeningverordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich um außerschulische Kinder‑ und Jugendarbeit, passt das Inkrafttretensdatum auf den 31. Dezember an und fügt einen neuen Absatz hinzu.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/29/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 29. Juni 2022 ändert die COVID‑19‑Screeningverordnung: Sie erweitert den Geltungsbereich um außerschulische Kinder‑ und Jugendarbeit, passt das Inkrafttretensdatum auf den 31. Dezember an und fügt einen neuen Absatz hinzu.Schwerpunkte
- Die Wortfolge in § 2 Z 2 lit. e wird von „Kinder‑ und Jugendhilfe,“ zu „Kinder‑ und Jugendhilfe sowie der außerschulischen Kinder‑ und Jugendarbeit,“ geändert, um den Geltungsbereich zu erweitern.
- Das Datum in § 4 Abs. 1 wird von „30. Juni“ auf „31. Dezember“ geändert.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.