Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein einheitliches, kommissionelles Auswahlverfahren für den Eintritt in den auswärtigen Dienst fest, definiert die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen und die Bewertungskriterien für fachliche und persönliche Eignung.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten6/30/2022XXVII
Personalwesen
Öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein einheitliches, kommissionelles Auswahlverfahren für den Eintritt in den auswärtigen Dienst fest, definiert die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen und die Bewertungskriterien für fachliche und persönliche Eignung.Schwerpunkte
- Ein kommissionelles Auswahlverfahren wird für alle Bewerberinnen und Bewerber im auswärtigen Dienst eingeführt, um deren persönliche und fachliche Eignung zu prüfen.
- Die Zusammensetzung der Auswahl‑Kommissionen wird für den höheren, gehobenen, Fach‑ und qualifizierten mittleren Dienst festgelegt, wobei ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu berücksichtigen ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.