<!--[-->Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Obst‑, Gemüse‑ und Gartenbaubetriebe (2022)<!--]-->
Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Obst‑, Gemüse‑ und Gartenbaubetriebe (2022)
Verordnung vom 30.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 stellt 8,99 Mio. € als einmalige Anpassungsbeihilfe für Obst‑, Gemüse‑, Schnittblumen‑ und weitere geschützte Agrarbetriebe bereit. Berechtigt sind Betriebe mit mindestens 200 m² geschützter Anbaufläche, die bis 15 Juli 2022 einen Antrag stellen und die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes erfüllen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus6/30/2022XXVII
Umwelt
Sozialpolitik
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2022 stellt 8,99 Mio. € als einmalige Anpassungsbeihilfe für Obst‑, Gemüse‑, Schnittblumen‑ und weitere geschützte Agrarbetriebe bereit. Berechtigt sind Betriebe mit mindestens 200 m² geschützter Anbaufläche, die bis 15 Juli 2022 einen Antrag stellen und die Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes erfüllen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung schafft eine einmalige finanzielle Unterstützung von insgesamt 8 998 887 € für bestimmte landwirtschaftliche Sektoren.
  • Gefördert werden Betriebe im Obst‑, Gemüse‑, Schnittblumen‑, Zierpflanzen‑, Jungpflanzen‑, Arzneihanf‑, CBD‑Hanf‑, Pilz‑ sowie Microgreen‑ und Algenbereich, sofern sie im geschützten Anbau tätig sind.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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