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COVID‑19‑Registerverordnung 2022 – Einrichtung eines zentralen Patientenregisters
Verordnung vom 21.01.2022

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Registerverordnung richtet ein zentrales Register für alle hospitalisierten COVID‑19‑Patientinnen und -Patienten ein, das Daten für Krisenmanagement, Qualitätsberichte und Forschung sammelt. Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register, und die Erhebung endet am 30. Juni 2022.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/21/2022XXVII
Forschung
Gesundheit
Datenschutz
Krisenmanagement

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Registerverordnung richtet ein zentrales Register für alle hospitalisierten COVID‑19‑Patientinnen und -Patienten ein, das Daten für Krisenmanagement, Qualitätsberichte und Forschung sammelt. Die Gesundheit Österreich GmbH führt das Register, und die Erhebung endet am 30. Juni 2022.

Schwerpunkte

  • Ein zentrales Register für alle in Österreich hospitalisierten COVID‑19‑Patientinnen und -Patienten wird eingerichtet.
  • Das Register dient dem Krisenmanagement, der Qualitäts‑ und Leistungsberichterstattung sowie wissenschaftlichen Forschungszwecken.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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