Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche gemeinnützigen Organisationen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen Zuschüsse erhalten können, definiert förderfähige Kosten und setzt ein Gesamtbudget von bis zu 1 075 Millionen Euro.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport6/30/2022XXVII
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche gemeinnützigen Organisationen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen Zuschüsse erhalten können, definiert förderfähige Kosten und setzt ein Gesamtbudget von bis zu 1 075 Millionen Euro.Schwerpunkte
- Förderberechtigt sind Non‑Profit‑Organisationen, freiwillige Feuerwehren, anerkannte Kirchen und Beteiligungsorganisationen, sofern sie seit dem 31. August 2021 bestehen und in Österreich tätig sind.
- Die Förderung besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Kosten von Januar bis März 2022, darunter Miete, Versicherungen, Zinsaufwendungen, Lizenzgebühren und Personalkosten für Menschen mit Behinderung.
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