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COVID‑19‑Förderung für Non‑Profit‑Organisationen
Verordnung vom 30.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche gemeinnützigen Organisationen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen Zuschüsse erhalten können, definiert förderfähige Kosten und setzt ein Gesamtbudget von bis zu 1 075 Millionen Euro.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport6/30/2022XXVII
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche gemeinnützigen Organisationen wegen COVID‑19‑Einnahmeausfällen Zuschüsse erhalten können, definiert förderfähige Kosten und setzt ein Gesamtbudget von bis zu 1 075 Millionen Euro.

Schwerpunkte

  • Förderberechtigt sind Non‑Profit‑Organisationen, freiwillige Feuerwehren, anerkannte Kirchen und Beteiligungsorganisationen, sofern sie seit dem 31. August 2021 bestehen und in Österreich tätig sind.
  • Die Förderung besteht aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Kosten von Januar bis März 2022, darunter Miete, Versicherungen, Zinsaufwendungen, Lizenzgebühren und Personalkosten für Menschen mit Behinderung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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