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Änderung der Suchtgiftverordnung – Anpassung von § 35 Abs. 14 und Ergänzung von Absatz 19
Verordnung vom 30.06.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung von 30. Juni 2022 ändert die Suchtgiftverordnung: Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von 2022 auf 2023 korrigiert und ein neuer Absatz 19 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung am 1. Juli 2022 festlegt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2022XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 30. Juni 2022 ändert die Suchtgiftverordnung: Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von 2022 auf 2023 korrigiert und ein neuer Absatz 19 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung am 1. Juli 2022 festlegt.

Schwerpunkte

  • Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von „30. Juni 2022“ auf „30. Juni 2023“ geändert, um die aktuelle Rechtslage korrekt wiederzugeben.
  • Ein neuer Absatz 19 wird zu § 35 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 35 Abs. 14 (BGBl. II Nr. 261/2022) am 1. Juli 2022 in Kraft tritt.
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