Änderung der Suchtgiftverordnung – Anpassung von § 35 Abs. 14 und Ergänzung von Absatz 19
Verordnung vom 30.06.2022Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. Juni 2022 ändert die Suchtgiftverordnung: Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von 2022 auf 2023 korrigiert und ein neuer Absatz 19 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung am 1. Juli 2022 festlegt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 30. Juni 2022 ändert die Suchtgiftverordnung: Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von 2022 auf 2023 korrigiert und ein neuer Absatz 19 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Fassung am 1. Juli 2022 festlegt.Schwerpunkte
- Das Datum in § 35 Abs. 14 wird von „30. Juni 2022“ auf „30. Juni 2023“ geändert, um die aktuelle Rechtslage korrekt wiederzugeben.
- Ein neuer Absatz 19 wird zu § 35 hinzugefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung von § 35 Abs. 14 (BGBl. II Nr. 261/2022) am 1. Juli 2022 in Kraft tritt.
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