Zusammenfassung
Die Verordnung 267/2022 ergänzt die Lehrpläne von Mittelschulen und höheren Schulen um den neuen Unterrichtsgegenstand „Digitale Grundbildung“ und legt fest, dass er ab dem 1. September 2022 (Klassen 1‑3) bzw. 2023 (4. Klasse) gilt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/6/2022XXVII
Bildung
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Verordnung 267/2022 ergänzt die Lehrpläne von Mittelschulen und höheren Schulen um den neuen Unterrichtsgegenstand „Digitale Grundbildung“ und legt fest, dass er ab dem 1. September 2022 (Klassen 1‑3) bzw. 2023 (4. Klasse) gilt.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt den neuen Unterrichtsgegenstand „Digitale Grundbildung“ in die Lehrpläne der Mittelschulen und allgemeinbildenden höheren Schulen ein.
- Der neue Gegenstand wird in den Stundentafeln nach dem Fach Mathematik (und anderen Fächern) eingefügt und enthält Kompetenzen zu Medien‑, Informations‑ und Informatikbildung.
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