Verordnung zur Verlängerung der Impffristen und rückwirkenden Wirksamkeit (2022)
Verordnung vom 06.07.2022Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. Juli 2022 verlängert die Frist für Impfungsnachweise bis zum 31. Dezember 2022 und führt einen rückwirkenden Stichtag vom 1. Juli 2022 ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/6/2022XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 6. Juli 2022 verlängert die Frist für Impfungsnachweise bis zum 31. Dezember 2022 und führt einen rückwirkenden Stichtag vom 1. Juli 2022 ein.Schwerpunkte
- Der Ausdruck „30. Juni 2022“ im bestehenden Regelwerk wird durch „31. Dezember 2022“ ersetzt, sodass die Frist für die Impfungsnachweise verlängert wird.
- Ein neuer Absatz (Abs. 3) wird eingefügt, der festlegt, dass die geänderte Fassung rückwirkend zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.