<!--[-->Erweiterung der Geflügelpest‑Verordnung – neue Hochrisikogebiete (2022)<!--]-->
Erweiterung der Geflügelpest‑Verordnung – neue Hochrisikogebiete (2022)
Verordnung vom 21.01.2022

Zusammenfassung

Die 1. Novelle 2022 erweitert die GeflügelpestVerordnung um neue Hochrisikogebiete in ganz Österreich und ergänzt § 62 Abs. 7, das Inkrafttreten der Änderungen regelt.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/21/2022XXVII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die 1. Novelle 2022 erweitert die GeflügelpestVerordnung um neue Hochrisikogebiete in ganz Österreich und ergänzt § 62 Abs. 7, das Inkrafttreten der Änderungen regelt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt § 62 Absatz 7, der das Inkrafttreten der neuen Anlage 1 regelt.
  • Neue Risikogebiete werden definiert – das betrifft zahlreiche Gemeinden in allen Bundesländern, die als besonders gefährdet gelten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.