Zusammenfassung
Die 1. Novelle 2022 erweitert die Geflügelpest‑Verordnung um neue Hochrisikogebiete in ganz Österreich und ergänzt § 62 Abs. 7, das Inkrafttreten der Änderungen regelt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/21/2022XXVII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die 1. Novelle 2022 erweitert die Geflügelpest‑Verordnung um neue Hochrisikogebiete in ganz Österreich und ergänzt § 62 Abs. 7, das Inkrafttreten der Änderungen regelt.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 62 Absatz 7, der das Inkrafttreten der neuen Anlage 1 regelt.
- Neue Risikogebiete werden definiert – das betrifft zahlreiche Gemeinden in allen Bundesländern, die als besonders gefährdet gelten.
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