<!--[-->Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen 2021/2022<!--]-->
Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen 2021/2022
Verordnung vom 07.07.2022

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Juli 2022 legt ein Gesamtbudget von 282 956,04 Euro für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen im Studienjahr 2021/2022 fest und verteilt es auf vierzehn Einrichtungen. Gleichzeitig wird die frühere Regelung für das Jahr 2020/2021 aufgehoben.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/7/2022XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 7. Juli 2022 legt ein Gesamtbudget von 282 956,04 Euro für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen im Studienjahr 2021/2022 fest und verteilt es auf vierzehn Einrichtungen. Gleichzeitig wird die frühere Regelung für das Jahr 2020/2021 aufgehoben.

Schwerpunkte

  • Das Gesamtbudget für Leistungsstipendien im Studienjahr 2021/2022 beträgt 282 956,04 Euro.
  • Die Mittel werden auf vierzehn Pädagogische Hochschulen verteilt, darunter öffentliche, private und kirchliche Einrichtungen.
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